Amtsgericht Dresden erklärt Handydaten-Abfrage für rechtens

Amtsgericht Dresden erklärt Handydaten-Abfrage für rechtensDas Amtsgericht Dresden hat in acht Fällen die umstrittene Abfrage von Handydaten am Rande der von Gewalt begleiteten Anti-Nazi-Demonstration vom 19. Februar vergangenen Jahres für rechtmäßig erklärt. Acht Betroffene wollten feststellen lassen, dass Anordnung und Durchführung der Funkzellenabfrage rechtswidrig waren.


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